DH electronics GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Herstellergarantie

Unsere AGB in der Übersicht

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

  • Käufer ist derjenige, der die Waren bestellt und nicht derjenige der angegebenen Lieferadresse.
  • Verkäufer ist immer die DH electronics GmbH unabhängig davon, von wem die Lieferung erfolgt.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen sind die in diesem Dokument dargelegten Vertragsbedingungen zum Warenkauf- und Warenliefervertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer.
  • Waren sind die Güter, die der Verkäufer gemäß dieser AGB und des Warenkauf- und Warenliefervertrages liefern soll.
  • Garantie ist die eingeschränkte Garantie des Verkäufers in Bezug auf die Waren, wie in Artikel 4 dieser AGB genannt.
  • Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern.
ARTIKEL 1

1.1 Allgemeine oder sonstige Einkaufsbedingungen des Käufers werden unter keinen Umständen Vertragsbestandteil (einschließlich aller Bestimmungen und Bedingungen, die der Käufer im Rahmen einer Bestellung kommuniziert, wie z.B. im Rahmen einer Auftragsbestätigung, Spezifikationen oder andere Dokumente, die allgemeine Regelungen zum Einkauf und Warenlieferung enthalten).

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Verkäufers mit dem Käufer zu dem Warenkauf.

1.3 Bei Nennung der Worte "geschrieben" oder "schriftlich" in diesen AGB, so bedeutet dies eine schriftliche Vornahme per Fax, E-Mail, Post oder rechtsgültiger elektronischer Signatur.

 

ARTIKEL 2

2.1 Angaben in Datenblättern, Broschüren, etc. gelten nur als Orientierung und sind nicht bindend für den Verkäufer.

2.2 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Angaben bezüglich der vom Käufer vorgesehenen Verwendung der Waren oder aufgrund der Umstände, unter denen die Ware vom Käufer verwendet werden, zu machen.

2.3 Der Verkäufer ist berechtigt, jegliche Verhandlungen mit dem Käufer jederzeit zu beendigen, ohne dass eine Entschädigung fällig wird. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Verhandlungen fortzusetzen.

2.4  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als zwischen dem Verkäufer und dem Käufer verein-bart und in den Warenkauf- und Warenliefervertrag mit einbezogen, wenn der Verkäufer schriftlich die Bestellung des Käufers akzeptiert oder wenn der Verkäufer mit der Ausführung der Bestellung des Käufers beginnt und ihn darüber schriftlich informiert.

2.5 Der Verkäufer ist berechtigt, eine Bestellung des Käufers ganz oder teilweise innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt eines solchen Auftrag schriftlich abzulehnen, ohne dass hierzu eine Entschädigung durch den Verkäufer fällig wird.

2.6 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden.

 

ARTIKEL 3

3.1 Soweit nichts anderes schriftlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart wird gilt, dass die Ware von dem Land des Verkäufers ausgeliefert wird.

3.2 Soweit nicht anderweitig schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart, hat der Käufer die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Gesetze oder Vorschriften für die Ausfuhr der Waren aus dem Land des Verkäufers, des Exports und deren Einfuhr in das etwaige zu liefernde Bestimmungsland und für die diesbezügliche Zahlung von Abgaben, Steuern und andere staatliche Abgaben auf die Waren.

3.3 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung in Verbindung mit dem Versand der Waren nach Überschreitung der Grenze des Landes des Verkäufers, die aus den Handlungen oder Unterlassungen von einem vom Käufer nominierten Spediteur oder Frachtführer entstehen und/oder durch das diesbezügliche etwaige Unterlassen, den Versand der Waren oder einen Teil davon zu versichern.

3.4 Die Lieferfristen, die durch den Verkäufer angegeben werden, dienen nur als Schätzung und sind nicht als fixe Ankündigung zu verstehen. Wenn keine Daten für die Lieferung angegeben sind, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Zeit. Der Verkäufer kommt erst in Verzug nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung, die ein In-Verzug-setzen enthalten muss und Angabe einer angemessenen Frist für die Lieferung sowie die Aufforderung zur Erfüllung.

3.5 Der Käufer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen für die Entgegennahme der Waren, wenn sie für die Lieferung ausgeschrieben werden. Wenn aus irgendeinem Grund der Käufer die Lieferung von Waren nicht akzeptiert, wenn sie zum Versand verfügbar sind oder der Verkäufer die Ware nicht rechtzeitig liefern kann, da der Käufer nicht angemessene Anweisungen oder Unterlagen für die korrekte Lieferung zur Verfügung gestellt hat oder einem zwischen den Parteien vereinbartem Lieferabruf nicht innerhalb der vereinbarten Frist nachkommt, dann gilt Nachfolgendes:

a. Die Gefahr an der Ware geht im Moment der Kenntnisnahme dieser Umstände und/oder des Kennenmüssens auf den Käufer über. Ausnahmen von diesem Gefahrübergang auf den Käufer gelten nur für den Fall, dass der Verkäufer entweder grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat; und
b. Die Ware gilt als geliefert; und
c. Der Verkäufer hat das Recht, die Ware bis zu einem angemessenen Zeitpunkt zu lagern, wobei der Käufer hierbei für alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Lagerung und Versicherung) aufkommt und haftet; und
d. Der Käufer befindet sich ab dem o.g. Zeitpunkt der Kenntnis oder des Kennenmüssens in Abnahmeverzug.

3.6 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen und gesondert in Rechnung zu stellen, z.B. in Bezug auf jede Rate. Falls Ratenlieferung vereinbart ist oder der Verkäufer von seinem Recht zu zumutbaren Teillieferungen Gebrauch macht und es Verzögerungen bei der Lieferung oder bei mehreren Lieferungsraten aus irgendeinem Grund gibt, ist der Käufer nicht zu Schadensersatz berechtigt.

3.7 Solange das Eigentum an den Waren unter Vorbehalt auf den Käufer übergeht, muss der Käufer:

a. Die Ware auf treuhänderischer Basis unter Eigentumsvorbehalt halten;
b. Ohne Kosten für den Verkäufer die Ware separat von denen des Käufer und Dritten halten und korrekt gelagert, geschützt und identifiziert als das Eigentum des Verkäufers halten;
c. Die Ware, auch bei Installation, nicht zerstören, entstellen oder die Marke oder Verpackung auf oder in Bezug auf die Waren unkenntlich machen;
d. Die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand pflegen und sie angemessen versichern, falls der Verkäufer dies wünscht. Der Verkäufer kann die Vorlage der entsprechenden Versicherungspolice verlangen.

 

ARTIKEL 4

4.1 Der Verkäufer gibt für die verkauften Waren eine Garantie für Material- oder Herstellungsfehler gemäß der gesonderten Garantielaufzeitangaben für die jeweiligen Produkte ab dem Datum des Kaufs bei dem Verkäufer unter den folgenden Bedingungen, wobei bei fehlender Angabe von Garantielaufzeit keine Garantie vom Verkäufer abgegeben wird.

4.1.1 Die Waren werden in Übereinstimmung mit den Anweisungen und Parameter verwendet, die in den jeweiligen Bedienungsanleitungen sowie den etwaigen technischen zugehörigen Dokumenten erklärt sind.

4.1.2 Die Garantie beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem das Produkt eingebaut oder gekauft ist, oder ab dem Datum, das auf der Rechnung über den Verkauf in Bezug auf die Waren genannt ist, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.

4.1.3 Die Garantie erstreckt sich auf die Mängel, die auf Material- und/oder Herstellungsfehler beruhend während der Garantiezeit identifiziert worden sind und dem Verkäufer während der Garantiezeit schriftlich in nachvollziehbarer und prüfbarer Weise unter genauer Fehlerbeschreibung gemeldet worden sind.

4.1.4 Die Garantie entfällt, wenn ein oder mehrere der folgenden Umstände eintreten:

4.1.4.1 Der Mangel der Ware kann aufgrund seiner Beschaffenheit nur durch Missbrauch, falsche, unsachgemäße Behandlung oder durch unsachgemäße Installation verursacht worden sein, z.B. indem die Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen überschritten wurden;

4.1.4.2 Die Waren wurden mit Produkten, die nicht vom Verkäufer geliefert wurden, kombiniert;

4.1.4.3 Die Waren wurden ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers verändert;

4.1.4.4 Die Waren wurden unter anderen Bedingungen als den in den jeweiligen Produktbroschüren oder Handbücher angegeben, benutzt;

4.1.4.5 Die originären Identifikationsinformationen der Waren wurden geändert, unkenntlich gemacht oder gelöscht, oder

4.1.4.6 Die Ware wurde durch Personal, das nicht durch den Verkäufer autorisiert wurde, eingebaut oder sonst wie verarbeitet falls der Einbau zum Lieferumfang zusätzlich schriftlich vereinbart wurde.

4.1.5 Diese Garantie gilt nicht für nachfolgende Fälle:

4.1.5.1 Für den normalen Verschleiß von Komponenten bei Verwendung unter normalen Betriebsbedingungen;

4.1.5.2 Für den natürlichen Abbau der Lebensdauer von Einzelteilen im Laufe des normalen Betriebs der Waren;

4.1.5.3 Für leichte Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die keine Auswirkungen auf den Wert und die Funktionalität der Waren haben; und

4.1.5.4 Für Waren, die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden.

4.1.5.5 Für Schäden und/oder Ausfälle, die sich als Folge höherer Gewalt, Überspannungsschäden, einem unsachgemäßen Gebrauch und unsachgemäßer Behandlung, dem Transport oder der Verwendung in Verletzung anzuwendender nationaler und internationaler (IEC) Standards für elektrische Anlagen ergeben.

4.1.5.6 Für Schäden, die auf die elektrische Versorgungssituation zurückzuführen sind, wenn diese über die spezifizierten Grenzen von relevanten Normen hinausgehen.

4.1.6 Mangelbehaftete Ware muss an den Verkäufer als mangelhaft schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung mitgeteilt werden, damit der Anspruch auf Reparatur (der Waren oder des betreffenden Teils) im Rahmen der Gewährleistung kostenlos, einschließlich Rücksendung, vom Verkäufer genehmigt werden kann.

4.1.7 Wie Mängel, die von der Garantie eingeschlossen sind, behoben werden, liegt im Ermessen des Ver-käufers, entweder durch Reparatur der mangelhaften Ware oder, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, durch Austausch mit dem gleichen Modell, oder einem späteren Modell der Ware. Weiterhin erhalten Mitarbeiter des Verkäufers oder beauftragte Gutachter ggf. nach schriftlicher Terminabsprache Zutritt zu dem Objekt zur Überprüfung der Installation.

4.1.8 Diese Garantie deckt nur Teile oder neue Verbrauchsmaterialien ab, die vom Hersteller verfügbar sind und/oder auf dem Markt zu der Zeit bei der Wartung hergestellt werden.

4.2 Der Verkäufer garantiert nur, dass bei Lieferung die Ware gemäß der Beschreibung des Verkäufers gegeben ist.

4.3 Der Verkäufer ist berechtigt, von Zeit zu Zeit Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, die erforderlich sind, um die zwingenden Gesetze und Vorschriften über die Art oder die Qualität der Rohstoffe und/oder Materialien an den gelieferten Waren einzuhalten, die sich nicht wesentlich auf die Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck der Ware auswirken.

4.4 Jegliche über das zuvor Genannte hinausgehende oder eine sonstige Garantie wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Bedingungen der Garantie ohne vorherige Ankündigung zu ändern und den Käufer sodann hierüber zu informieren.

 

ARTIKEL 5

5.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung zu untersuchen, um zu beurteilen, ob sie den Be-schreibungen entsprechen und frei von Mängeln sind. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über einen angeblichen Mangel so bald wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Waren oder innerhalb eines solchen Zeitraumes, in welchem der Mangel oder die Abweichung vernünftigerweise erkannt werden konnte, schriftlich zu informieren. Falls dies nicht erfolgt, gilt die Ware als endgültig angenommen im Einklang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und als frei von Mängeln.

5.2 Die betreffenden Waren dürfen vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Mängelrüge gemäß Artikel 5.1 auf ihrem Zustand überprüft werden. Wird ein Anspruch des Käufers im Rahmen dieses Artikels 5 als durch den Verkäufer für begründet erklärt, handelt der Verkäufer in der Ausübung des Gewährleistungsanspruches in der Wahl der Nachbesserung nur nach eigenem Ermessen ohne Anspruch des Käufers auf eine konkrete Nachbesserung, d.h. der Verkäufer entscheidet selbst, entweder das fehlende Teil zu liefern oder die Menge zu ersetzen oder die gelieferte Ware zu reparieren oder dem Käufer gutzuschreiben. Gleichermaßen kann der anteilsmäßige Teil des Kaufpreises für die betreffenden Waren rückbezahlt werden. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Anweisungen in Bezug auf die Lagerung und/oder Rückgabe der Waren bei Ersatz zu geben. Alle Rücksendungen müssen nach dem Rückgabeprozedere gemäß Artikel 6 abgewickelt werden.

5.3 Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.

 

ARTIKEL 6

6.1 Alle Rücksendungen müssen in Übereinstimmung mit diesem Rückgaberecht getätigt werden. Vor etwaiger Rücksendung der Ware hat der Käufer ausdrücklich von dem Verkäufer ein „Go“ über den Rücksendungsort erhalten. Wenn dies geschehen ist, wird der Verkäufer einen „Return of Material Approval“, kurz RMA, an den Käufer senden.

6.2 Waren, die ohne RMA zurückgegeben werden, werden entweder abgelehnt oder alle mit der Rückkehr verbundenen Kosten sind vom Käufer zu tragen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Gütern, deren Rückkehr nicht durch den Verkäufer im Voraus genehmigt wurde (einschließlich der Haftung für Verlust oder fahrlässig durch den Verkäufer verursachte Beschädigungen).

6.3 Alle Rücksendungen müssen in ihrem ursprünglichen Zustand sein, zusammen mit ihrer ursprünglichen Verpackung. Der Käufer ist verpflichtet, für Schäden an der Ware oder fehlende Zeichen oder Schäden an der Verpackung oder fehlende Teile eine Ablöse zu zahlen.

6.4 Außer bei den Waren, die unter der Garantie oder nach einer Beschwerde gemäß Artikel 5 zurückgeführt werden, müssen alle Anträge auf Rückgabe innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnung über den Verkauf erfolgen und der Käufer übernimmt alle Kosten und Gebühren für alle geltenden Fracht-, Steuer-, und sonstigen Abgaben und Zölle, die mit der Rückkehr verbunden sind.

6.5 Letter of Credit dürfen nur für autorisierte Rückgaben im Ermessen des Verkäufers zur Verfügung gestellt werden.

6.6 Der Verkäufer ist berechtigt, für die Rückgabe von Waren, bei denen der Käufer gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet, eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen.

 

ARTIKEL 7

7.1 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehaltenen Haftungsregelungen, insbesondere die in Artikel 3, 4 und 5 festgeschriebenen Regelungen, stellen den ausschließlichen Haftungsumfang im Rahmen des gesetzlich Möglichen und Geltendem des Verkäufers in Bezug auf den Käufer dar (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Angestellten, Agenten und Subunternehmer), insbesondere in Bezug auf:

a. Jede Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
b. Jegliche Nutzung oder Weiterverkauf durch den Käufer der bezogenen Waren oder eines Produktes bei Einbeziehung in weitere Erzeugnisse; und
c. Jede Darstellung, Aussage oder Haftung aus unerlaubter Handlung oder Unterlassung, einschließlich Fahrlässigkeit aus oder Verbindung mit den Emissionsbedingungen.

7.2 Alle weiteren Garantien, Versprechungen oder Haftungen sind im Rahmen des gesetzlich Möglichen hiermit ausgeschlossen.

 7.3 Keine Regelung in diesen Bedingungen schließt aus oder beschränkt die Haftung des Verkäufers in Bezug auf:

a. Einen durch den Verkäufer fahrlässig verursachten Tod oder Körperverletzung
b. Alle Sachverhalte, bei denen es illegal wäre, die Haftung des Verkäufers auszuschließen oder zu versuchen, seine Haftung ausschließen oder
c. Für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung.

7.4  In Bezug auf die in diesen AGBs genannten Regelungen in Artikel 7.2 und 7.3

a. Ist die gesamte Haftungshöhe des Verkäufers aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahr-lässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), aus falscher Darstellung, Schadenersatz oder aus anderer Weise im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den vertraglichen Kaufpreis begrenzt; und
b. Ist die Haftung des Verkäufers für indirekte oder direkte Folgeschäden oder Schäden, wie z. B. Schaden aus entgangenem Gewinn, Verlust von Daten, Verlust von Aufträgen, entgangenen Einsparungen, Abbau des Goodwill oder Verluste, die durch Unterbrechung oder Einstellung der Produktion und/oder durch Geschäftspartner verursacht wurden, ausgeschlossen.

7.5  Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer und die damit verbundenen Parteien, einschließlich seiner Angestellten, Direktoren, Vertreter, Mitarbeiter, Tochtergesellschaften, Vertreter, Nachfolgern und Bevollmächtigte von und gegen alle Ansprüche Dritter zu entschädigen, zu verteidigen und freizustellen für Verluste, Haftungen, Kosten und Aufwendungen, einschließlich Rechtsanwaltsgebühren, die entstehen im Zusammenhang mit jeglichem Verlust oder Beschädigung von Eigentum oder Verletzung von Personen (eischließlich Tod) aus (a) Vertragsbruch durch den Käufer über die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Pflichten, (b) fahrlässigen Gebrauch, falsche Anwendung, falsche Installation, Handhabung oder der Umsetzung der Waren durch den Käufer und/oder (c) jede Änderung der Ware durch den Käufer ohne die ausdrückliche Genehmigung von dem Verkäufer, einschließlich der Verpackung oder Veredelung der Ware durch eigenständige Handlung oder die Verarbeitung der Waren in andere Produkte. Der Käufer ist nicht berechtigt, in solchen Streitfällen, Vergleiche zu schließen oder auf andere Weise den Streitfall ohne Absprache mit dem Verkäufer zu beenden oder den Verkauf von diesbezüglichen Forderungen oder Verbindlichkeiten in irgendeiner Art und Weise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers einzuholen.

7.6  Jegliche Haftung des Verkäufers, auch aus etwaiger Garantie- und/oder Gewährleistungshaftung, für die Waren ist insbesondere ausgeschlossen bei Verwendung, Bearbeitung, Einsatz, Weitergabe oder sonstiger Nutzung in den Bereichen Wasser-, Luft- und Raumfahrtzeuge, Bergbau, Eisenbahn, Sprengstoff, Militär, Arzneimittel, Gentechnik, Offshore-Anlagen sowie Datenspeicherung, -verwendung, -verarbeitung und –schutz außerhalb der EU.

 

ARTIKEL 8

8.1 Mit Ausnahme der hier in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Fällen ist keine Partei haftbar bei Auftreten von höherer Gewalt (wie nachstehend definiert).

8.2 Der Begriff "höhere Gewalt" im Sinne dieser Bedingungen bedeutet den Eintritt von Umständen, deren Ursache nicht hinreichend in der Kontrolle einer der Parteien liegt und die die Leistung bzw. Erfüllungsmöglichkeit beeinträchtigen bzw. verhindern, z.B. Streiks oder arbeitsrechtliche Konflikte, Aussperrungen oder Arbeitskämpfe oder Störungen, Proteste, Aufstände, Unruhen, Hindernisse, Einschränkungen in Bezug auf die Gewinnung, Produktion, Versorgung und/oder die Einfuhr von Roh- und Hilfsstoffen für die Produkt- bzw. Arbeitsbereiche, oder die Herstellung des Produkts und/oder den Transport der Materialien für das Produkt, Vertragsbruch durch Lieferanten, Feuer, Überschwemmungen, Explosionen, Epidemie, Maßnahmen von einer öffentlichen Behörde, höhere Gewalt, Krieg oder nationaler Notstand, Terrorakte, Entzug von notwendigen Bewilligungen, Zulassungen, Dienstbarkeiten oder Wegerechte.

8.3 Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt wird die betroffene Partei alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, wobei beide Parteien, wenn nötig, gemeinsam prüfen werden, welche Maßnahmen dies sein können und welche Maßnahmen zumutbar sind.

8.4 Bei Berufung auf den Zustand höherer Gewalt wird diejenige betroffene Partei jedoch die andere Partei sofort, in jedem Fall aber nicht später als 72 Stunden nach Entdeckung eines solchen Zustandes, hierüber informieren.

 

ARTIKEL 9

9.1 Der Verkäufer behält den Eigentumsvorbehalt im Zusammenhang mit Waren, bis der Käufer die vollständige Bezahlung der Ware oder sonstige Verpflichtungen in Bezug auf alle Waren erfüllt hat.

9.2 Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn:

a. Dritte Rechte an der Ware im Sinne von Artikel 9.1 ausüben wollen oder wenn der Käufer Kenntnis von der Tatsache erlangt, dass Dritte dies wünschen, oder
b. Wenn irgendwelche Vereinbarungen mit Gläubigern des Käufers getroffen werden, die den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers beeinträchtigen oder beeinflussen können; oder
c. Wenn ein Antrag auf Insolvenz im Hinblick auf den Käufer gestellt ist oder in naher Zukunft gestellt werden könnte.

9.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb einzusetzen und zu veräußern. Die dem Käufer aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen seinen Abnehmer entstehenden Forderungen tritt der Käufer in Höhe seiner Verbindlichkeit gegenüber dem Verkäufer an den Verkäufer ab. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung im eigenen Namen widerruflich ermächtigt. Auf Verlangen des Verkäufers wird der Käufer die Abtretung offenlegen, dem Verkäufer die Schuldner benennen und sie zur ausschließlichen Zahlung an den Verkäufer auffordern. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und sie nach Androhung bestmöglich zu verwerten. Der Erlös wird auf den Kaufpreis angerechnet. Mit der Zurücknahme oder einer Pfändung durch den Verkäufer ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlichen Regelungen – ein Rücktritt vom Vertrag nicht verbunden.

9.4 Das Besitzrecht des Käufers endet automatisch in den nachfolgenden Fällen:

a. Gegen den Käufer wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Käufer nimmt den Vorteil von diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen in Anspruch, die einer Liquidationsverwaltung, eines vorläufigen Insolvenzverfahrens oder einer ähnlichen finanziell gleichkommenden Drittverwaltung des Unternehmens entsprechen.
b. Bei drohender Insolvenz oder angekündigter Insolvenz des Käufers kann der Verkäufer die Ware bis zur Lieferung lagern, wobei der Käufer in diesem Fall für alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Lagerung und Versicherung) haftet.

 

ARTIKEL 10

10.1 Die Preise aller Waren vom Verkäufer verstehen sich zzgl. Verpackung, Frachtkosten, Transportversicherung und gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Bergen oder dem vom Verkäufer gewählten Versendungsort. Es gilt der Listenpreis am Tag der Lieferung.

10.2 Zahlungen sind spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum netto Kasse fällig. Die Kosten des Geldverkehrs trägt der Käufer.

10.3 Zahlungen gelten jeweils auf die am längsten fällige Schuld geleistet, wenn der Käufer keine ausdrückliche Bestimmung trifft. Diese Vereinbarung gilt auch im Rahmen einer Kontokorrentverrechnung. Wechsel und Schecks werden von dem Verkäufer nur erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.

10.4 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die fällige Forderung mit 8 % über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.

10.5 Die Aufrechnung gegen Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht, auch nach § 369 HGB, steht dem Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

 

ARTIKEL 11

11.1 Die Rückübersetzung von überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung), das Reverse-Engineering von Waren und/oder Teilen der Ware sowie der den Waren zugrunde liegenden etwaigen Firmware sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind nur im Rahmen des § 69 e UrhG zulässig.

11.2 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen keinesfalls entfernt oder verändert werden.

 

ARTIKEL 12

Diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien bezüglich der hierin genannten Regelungen, es sei denn die Parteien haben explizit schriftlich Abweichendes hiervon gemeinsam vereinbart. Sonstige hiervon abweichende Darstellungen und Vereinbarungen von Bevollmächtigten oder Vertretern der Parteien sind unwirksam, andere AGB gelten nicht. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigens AGB-Bestimmungen im Übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Regelung wird durch eine wirksame bzw. durchsetzbare Klausel ersetzt, die nach Treu und Glauben dem von den Parteien angestrebten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

 

ARTIKEL 13         

Diese AGB und die hierin enthaltenen Regelungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss jeglicher diesbezüglich geltender UN-Kaufrechtsregelungen. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB ist Traunstein, Deutschland.